Jedes Kind hat das Recht in familiärer Geborgenheit aufzuwachsen. Aus den verschiedensten Gründen sind manche Eltern zeitweilig oder dauerhaft nicht in der Lage ihren Kindern genug Liebe, Aufmerksamkeit und Sicherheit zu geben. Fehlen diese elementaren Dinge in der Grundversorgung, bietet die Aufnahme des Kindes in eine liebevolle Pflegefamilie eine gute und wichtige Lösung.
Wir freuen uns über jegliches Interesse an unserer Arbeit. Sie können uns sowohl durch materielle Spenden in Form von z.B. Eintrittskarten, Gutscheinen, Spielzeug, etc., aber gern auch durch Geldspenden unterstützen. Diese werden wir natürlich im Sinne der Kinder und Familien einsetzen. Unser Verein ist vom Finanzamt Quedlinburg als gemeinnützig anerkannt. Sie können ihre Spende steuerlich geltend machen.
Werden Sie Mitglied in unserem Verein und profitieren Sie von unserer Gemeinschaft. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel benachteiligten Kindern zu helfen, um ihnen ein normales Familienleben zu ermöglichen. Um Mitglied zu werden, müssen Sie kein Pflegekind bei sich zu Hause aufnehmen. Jeder der helfen möchte, darf in unseren Verein eintreten. Ob als Privat- oder als juristische Person, Sie sind herzlich Willkommen!
Wenn Sie helfen möchten, dann reden Sie über uns und über unser Engagement. Klären Sie Ihren Bekannten- und Freundeskreis auf, reden Sie auf der Arbeit, in der Nachbarschaft oder in geselliger Runde über das Schicksal dieser Kinder. Egal wo Sie sind, erzählen Sie über die Not der Babys, der Kleinstkinder und Jugendlichen, welche in Pflegefamilien oder in Heimen untergebracht werden, nachdem sie vom Jugendamt wegen einer akuten Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen wurden.
Jugendämter in Deutschland machen immer stärker von ihrem Recht gebrauch, Minderjährige in akuten Krisen- und Gefahrensituationen in Obhut zu nehmen. Die Kinder können zu ihrem Schutz in Heimen oder bei Pflegefamilien untergebracht werden. Wie die Infografik von Statista auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, ist die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stark gestiegen.
Quelle: https://de.statista.com/infografik/13828/anzahl-der-inobhutnahmen-minderjaehriger-durch-jugendaemter-in-deutschland
Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2018 in gut 50.400 Fällen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren zehn Prozent mehr Fälle als noch 2017. Es handelte sich dabei um den höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2012.
60 % Vernachlässigung
31 % psych. Misshandlung
(Demütigung, Einschüchterung, Isolierung, emotionale Kälte)
26 % körperliche Gewalt
5 % sexuelle Gewalt
Mehrfachgefährdung möglich
Quelle: https://de.statista.com/infografik/19273/kindeswohlgefaehrdungen-in-deutschland
Am deutlichsten zugenommen haben die akuten Gefährdungen, also die eindeutigen Fälle von Kindeswohlgefährdung.
Sowohl bei akuter als auch latenter Gefährdung sind die Jugendämter verpflichtet, mit Hilfen oder Schutzmaßnahmen zu reagieren, etwa mit Einschaltung des Familiengerichts oder mit Inobhutnahmen.
Telefon
03946/689614 oder 0162/6110447
Mobil oder per WhatsApp
0151/64833282 oder 0176/21009257
kontakt@pflege-adoptivfamilienverein.de
Anschrift
Schillerstraße 5, 06493 Ballenstedt
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.